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Fallmanagement für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung

Sinnvoll ist der Weg des Fallmanagements, wenn
- "eine Notlage vorliegt,
- Leistungen mehrerer Leistungsträger (Bezirk Oberbayern, Krankenkasse, Jugendamt u. a.) notwendig sind,
- ein passendes Angebot für Ihr Kind fehlt,
- herkömmliche Lösungen nicht ausreichen,
- bisherige Leistungen gefährdet oder nicht geeignet sind,
- sich Lebenssituationen und Bedarfe verändern oder
- Sie einen Teilhabeplan nach dem Bundesteilhabegesetz wünschen." (Flyer Fallmanagement v. Bezirk Oberbayern)
Wer ist für uns zuständig?
Für die Landkreise Rosenheim, Traunstein, Mühldorf, Altötting und Berchtesgadener Land sind Frau Diana Hanke als Fallmanagerin und Iris Bohn als Fachdienst zuständig. Diese sind unter der Telefonnummer 089/2198-23201 bzw. unter fm-1 [bei] bezirk-oberbayern [punkt] de erreichbar. Eltern können sich ebenso an das Fallmanagement wenden wie an die Kindertagesstätten oder uns als Leistungserbringer. Gesine Herzog